Veröffentlicht von Tim Lindenberger am 31.10.2019
Im zweiten Teil unserer Serie "Das kleine ABC der Immobilienwelt" widmen wir uns weiteren Begriffen und Termini aus der Immobilienwelt. Wissen Sie zum Beispiel, was die Nutzfläche von der Wohnfläche unterscheidet? Oder was man unter dem Mieterspiegel versteht? Diese und weitere Fragen klären wir jetzt.
Den Anfang verpasst? Hier geht es zum ersten Teil der Serie.
Der Leitzins ist der von einer Zentralbank festgelegte Zinssatz des Bankkreditmarkts. Dieser Zinssatz ist vor allem beim Hausbau und Hauskauf ein wichtiger Faktor, bestimmt er doch den Zinssatz von Immobilienkrediten mit.
Grundsätzlich ist ein Makler durch einen Maklervertrag dazu beauftragt, zwischen der Vertragspartei und einem Dritten ein Geschäft in die Wege zu leiten. Wie Sie einen kompetenten Immobilienmakler finden, erfahren Sie hier.
Die Maklerprovision ist der Anteil des Verkaufspreises, den der Makler für die erfolgreiche Vermittlung erhält. Die Höhe des Anteils hängt vom Makler ab, aber auch von der Region, in der sich Ihre Immobilie befindet. In Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn sind Maklerprovisionen von zwei bis drei Prozent üblich. Im Tessin und in gewissen Ferienregionen können es aber auch bis zu fünf Prozent sein. Üblicherweise wird in der Schweiz die Maklerprovision vom Auftraggeber, sprich dem Verkäufer bezahlt.
Nicht zu verwechseln mit dem Mietspiegel, gibt der Mieterspiegel eine Übersicht über die Mieteinnahmen.
Von Miteigentum spricht man, wenn mehrere Personen gemeinsam Eigentümer einer Immobilie sind. Der Miteigentumsanteil bestimmt die einzelnen Anteile der Miteigentümer an der Immobilie.
Alle Kosten im Zusammenhang einer Immobiliennutzung, die nicht von der eigentlichen Miete abgedeckt werden, fallen unter die Nebenkosten. Für Nebenkosten bei Stockwerkeigentum siehe Eintrag Jahresabschluss.
Bei einem Notar handelt es sich um eine Person, die befugt ist, notarielle Urkunden und Beglaubigungen auszustellen.
Bei der notariellen Beurkundung handelt es sich um eine Voraussetzung für gewisse Rechtsgeschäfte. Sie ist beispielsweise notwendig für die Übertragung von Grundeigentum.
Die Wohnfläche ist von der eigentlichen Nutzfläche zu unterscheiden. Letztere gibt an, welche Fläche tatsächlich «genutzt» werden kann. Es handelt sich also um die Wohnfläche zuzüglich der unbeheizten Flächen, die z.B. von Kellern, Treppen oder vom Estrich belegt werden. In Wohnungsinseraten wird meistens die (beheizte) Wohnfläche angegeben.
Unter einem Objekt versteht man im Zusammenhang von Hauskauf und -verkauf eine Immobilie.
Bei einem Pfandbrief handelt es sich um einen Schuldbrief.
Die Rendite ist jener Ertrag, den Sie aus Ihrem angelegten Kapital gewinnen. Bei der Bewertung einer Immobilie spielt die Rendite eine wichtige Rolle.
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, werden Sie sich bestimmt schon Gedanken zu möglichen Renovationen gemacht haben. Damit erhöhen Sie nicht nur die Wahrscheinlichkeit, schneller einen potenziellen Käufer zu finden, sondern Sie steigern mitunter den Wert Ihrer Immobilie beachtlich. Welche Investitionen vor dem Hausverkauf machen aber Sinn? Und was gilt es noch zu beachten? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie mehr.
Bei einem Treuhänder handelt es sich um einen Experten für steuerliche Fragen. Als Treuhänder setzt man sich für die Interessen und Bedürfnisse eines Partners ein. Unter einen Treuhänder können neben Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern darum auch Architekten oder Ingenieure fallen.
Die Bezeichnung des umbauten Raums ist eine veraltete Bezeichnung für das Volumen (auch Kubatur genannt) einer Immobilie.
Der Verkehrswert ist zu unterscheiden vom eigentlichen Verkaufspreis. Der Verkehrswert – auch Marktwert genannt – ist abhängig von vielen Einflussfaktoren wie der Entwicklung von Angebot und Nachfrage, der Lage oder der allgemeinen Marktsituation. Hier erfahren Sie mehr über die Faktoren, die den Wert Ihrer Immobilie beeinflussen.
Das Vorkaufsrecht stellt eine exklusive Berechtigung dar, vor anderen interessierten Käufern das Objekt zu erwerben. Wie das Vorkaufsrecht ausgeübt werden kann hängt davon ab wie es geregelt wurde z.B. im Grundbuch eingetragenes Vorkaufsrecht.
Die Wohnfläche einer Wohnung oder eines Hauses bezieht sich auf die beheizte Gesamtfläche. Auch die Fläche, die von Badewannen oder Schränken versperrt wird, zählt als Wohnfläche. Für die Nutzfläche siehe Eintrag Nutzfläche.
Immobilien können an Wert gewinnen, aber auch verlieren. Die Gründe für diese Entwicklungen sind vielfältig. Damit Sie den aktuellen Wert Ihrer Immobilie nicht unter- oder überschätzen, empfiehlt sich die Konsultation eines Experten, der im besten Fall in der Region tätig ist, in der Sie Ihre Immobilie besitzen.
Bei der Zwischenfinanzierung handelt es sich um einen Zwischenkredit, um eine gewisse Zeit zu überbrücken, bis das benötigte Eigenkapital für den Immobilienkauf zur Verfügung steht. Denn wer bereits eine Immobilie besitzt und diese verkaufen möchte, um eine neue Immobilie zu erwerben, kann auf das gewonnene Kapital aus dem Verkauf natürlich erst zugreifen, wenn die Immobilie tatsächlich verkauft worden ist. Damit man als Verkäufer nicht plötzlich ohne Immobilie dasteht, bieten sich Zwischenkredite als Überbrückungsmöglichkeit an. Je nach persönlicher Situation (z.B. Einkommensverhältnis, Alter, Vermögen, weitere Sicherheiten wie Immobilien, Versicherungen, Aktien usw.) können keine Zwischenfinanzierungen ermöglicht werden.
Sie haben weitere Fragen zu den Themen Immobilienbewertung, Immobilienverkauf oder Immobilienkauf? Das Team Lindenberger freut sich, Ihnen kompetent zur Seite zu stehen.