Veröffentlicht von Tim Lindenberger am 20.10.2019

Das kleine ABC der Immobilienwelt – Teil 1

Der Weg zum erfolgreichen Immobilienkauf oder -verkauf ist gepflastert mit einem Kosmos an Begriffen, die bei vielen Verunsicherungen und Fragen hervorrufen. Was sind Anlagekosten? Worum geht es noch einmal bei der Grundstückgewinnsteuer? Und was genau versteht man unter Miteigentumsanteile? Damit Sie im Umgang mit Maklern, interessierten Käufern und gewieften Verkäufern in den entscheidenden Momenten den Überblick bewahren, haben wir für Sie diese und weitere Begriffe rund um die faszinierende Welt der Immobilien zusammengestellt und kurz erläutert.

Anlagekosten

Unter den Anlagekosten kann zweierlei verstanden werden. Erstens können damit die totalen Kosten gemeint sein, die für den Neubau einer Immobilie anfallen. Zweitens kann sich der Begriff Anlagekosten aber auch auf den Kaufpreis einer bereits vorhandenen Liegenschaft inklusive der durchgeführten wertvermehrenden Investitionen beziehen. Die Anlagekosten sind ein wichtiges Element für die Ermittlung der Grundstückgewinnsteuer.

Bodenpreis

In der Schweiz werden unbebauter Boden und freie Baufläche zum immer knapperen Gut – gut für die Hausverkäufer. Bei gleichbleibender oder steigender Nachfrage und abnehmenden Angebot werden die Preise weiter steigen. In der Gemeinde Binningen z.B. lag der durchschnittliche Bodenpreis im Jahr 2018 bei CHF 2131.– / m² und der Höchstpreis bei stolzen CHF 2805.– / m². Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Ihre Immobilie zu verkaufen, ist eine genaue Prüfung der Preisentwicklung unter Hinzunahme eines Experten empfehlenswert.

Courtage

Bei der Courtage handelt es sich um einen anderen Begriff für die Maklerprovision. Für mehr Informationen siehe Begriff Maklerprovision.

Dienstbarkeiten

Wer schon einmal einen Blick in ein Grundbuch geworfen hat, dem ist der Begriff Dienstbarkeiten wahrscheinlich bereits aufgefallen. Sie stellen eine Einschränkung in der Handhabe einer Sache dar, weshalb sie auch «beschränkte dingliche Rechte» genannt werden. Häufig geht es dabei um die Regelung der Beziehung zu angrenzenden Liegenschaften. Der Zugang zum Nachbarsgrundstück, die maximale Bauhöhe, Durchleitungsrechte und Lasten von Werkleitungen usw., um nur einige zu nennen, werden hier geregelt. Das Grundbuch ist grundsätzlich öffentlich einsehbar.

Eigenkapital

Beim Eigenkapital handelt es sich um die finanziellen Mittel, die vom Käufer selber aufgebracht werden. In der Regel verlangen Banken von potenziellen Hauskäufern einen Eigenkapitalanteil zwischen 20 und 30 Prozent. Je nach Preissegment, Kaufobjekt oder Tragbarkeit der Käufer kann auch ein höherer Eigenkapitalanteil verlangt werden.

Eigenmietwert

Immer wieder sorgt der Eigenmietwert für erhitzte Diskussionen. Ein Schweizer Unikat, das dazu führt, dass das steuerbare Einkommen von Immobilienbesitzern anwächst. Denn die Einnahmen, die theoretisch aus einer Vermietung entstehen würden, müssen zu einem gewissen Teil mitbesteuert werden.

Finanzierungsbestätigung

Bei der Finanzierungsbestätigung handelt es sich um die Bestätigung einer Bank, die Finanzierung eines Immobilienkaufs für einen Immobilienkäufer zu tragen. Die Finanzierungsbestätigung erlangt der Immobilienkäufer erst nach der Kreditprüfung durch das Finanzinstitut.

Grundbuch & Grundbuchauszug

Im Grundbuch finden sich die Grundstückeinträge einer bestimmten Region. Zuständig für die Führung des Grundbuchs sind die Kantone. Es handelt sich um ein öffentlich zugängliches Register. Über die wesentliche Beschaffenheit eines Grundstücks kann somit jede Person Einblick erhalten. Beim Grundbuchauszug handelt es sich um einen Auszug zu einem spezifischen Eintrag im Grundbuch. Um Einsicht in diese spezifischen Auszüge zu erhalten, muss jedoch ein glaubhaftes Interesse (z.B. Kaufinteresse) belegt werden können.

Grundpfandrecht

Ein Grundpfandrecht dient der Sicherung von Forderungen eines Gläubigers. Der Inhaber des Grundpfandrechts hat somit das Recht, mit einer Zwangsvollstreckung über ein Grundstück zu verfügen und so seinen Anspruch abzusichern. In der Regel sind die finanzierenden Banken immer in den ersten Rängen gefolgt von z.B. Darlehensgebern.

Grundstückgewinnsteuer

Wenn Sie beim Verkauf einer Immobilie oder einer Bauparzelle einen Gewinn erzielen, wird dieser besteuert. Je nach Kanton gelten hier unterschiedliche Bestimmungen. Grundsätzlich ist der Gewinn die Verkaufssumme, jedoch abzüglich der Anlagekosten. Als Verkäufer müssen Sie diese Steuer entrichten. Für Anlagekosten siehe Eintrag Anlagekosten.

Gebäudeversicherungspolice

In den allermeisten Kantonen ist eine Gebäudeversicherung obligatorisch. So auch in den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn. Bei der Gebäudeversicherungspolice handelt es sich um den Vertrag der Gebäudeversicherung. Als alleinige Anbieterin schützen Sie die Gebäude- und Grundstückeigentümerschaft vor den finanziellen Folgen durch Feuer- und Elementarschäden. Die Gebäude sind in diesem Segment in der Regel zum Neuwert versichert. Als Zusatzversicherung bieten die Gebäudeversicherungen eine Wasserschadenversicherung z.B. im Kanton Basel-Landschaft in einer „Basis“ und einer „Plus“ Variante, welche aber auch separat bei anderen Versicherungsgesellschaften abgedeckt werden kann. Tipp: Den Deckungsgrad und den Selbstbehalt gilt es hier zu vergleichen.

Handänderungssteuer

Bei einem Grundstückserwerb fällt die sogenannte Handänderungssteuer an. Diese Steuer ist kantonal geregelt. Darum finden sich unterschiedliche Handhabungen. Im Kanton Basel-Landschaft entfällt beispielsweise diese Steuer bei dauernd selbstbewohntem Wohneigentum. Dies bedingt aber, dass Sie mindestens zwei Jahre selber in dieser Immobilie Wohnen.

Hausbesichtigung

Wenn Sie Ihre Immobilie erfolgreich verkaufen möchten, können Sie bei der Hausbesichtigung den Verkauf positiv beeinflussen. Denn die Besucher gehen nicht einfach durch ihr Haus und zählen die Zimmer – Sie versuchen herauszufinden, ob Ihre Immobilie genau den eigenen Wunschvorstellungen entspricht. Darum zählt hier jedes Detail. Ein gepflegter Garten, gepflegte Räumlichkeiten und kleine Details können Ihr Haus gleich viel einladender und freundlicher aussehen lassen. Wie Sie Ihre Immobilie für den Hausverkauf vorbereiten, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.

Hypothek

Bei einer Hypothek handelt es sich um ein Pfandrecht an einer Immobilie und der damit verbundenen Forderung des Gläubigers. Die Immobilie dient in diesem Fall als Absicherung für den Kreditgeber.

Immobilie

Der Begriff Immobilie wird meistens synonym für Haus oder Wohnung verwendet. Dabei umfasst der Begriff Immobilie mehr als das. Eine Immobilie (lateinisch im-mobilis für „unbeweglich“) wird in der Rechts- und Wirtschaftssprache auch „unbewegliches Sachgut“ genannt. Es handelt sich in erster Linie um unbewegliche Dinge, worunter neben Wohnungen und Häuser auch Grundstücke fallen.

Immobilienbewertung

Kennen Sie den Wert Ihrer Immobilie? Wenn Sie Ihre Immobilie nicht erst vor Kurzem bewertet haben lassen, dann wahrscheinlich nicht. Denn der einstige Kaufpreis ist selten ein zuverlässiger Referenzpunkt. Hinzu kommen ortsgebundene Marktgegebenheiten, der energetische Stand Ihrer Immobilie, die Anzahl Sanierungen, die Entwicklung der Grundstückspreise und vieles mehr. All diese Punkte beeinflussen den Marktpreis. Um den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie in Erfahrung zu bringen, lohnt sich darum die Investition in eine professionelle Immobilienbewertung.

Kaufvertrag

Wenn sich Käufer und Verkäufer einig geworden sind, ist es an der Zeit, den Kaufvertag aufzusetzen. Kann das nicht auch mündlich erfolgen? Immerhin können Verträge doch auch «stillschweigend» entstehen. Bei einem Kaufvertrag für ein Baugrundstück oder einer Immobilie ist etwas mehr Sorgfalt gefragt. Dieser ist nur in öffentlich beurkundeter Form gültig. Im Kanton Basel-Landschaft und Basel-Stadt erstellen Privatnotare die Kaufverträge. Die Kaufverträge müssen im jeweiligen Kanton der zu verkaufenden Immobilie unterzeichnet werden. Im Kanton Solothurn erstellt eines der jeweils für die Gemeinde zuständigen Amtschreibereien (Grundbuchamt) die Kaufverträge.

Kapitalanlagen

Als Kapitalanlage wird der Einsatz von finanziellen Mitteln in Aktien, Sachwerten (wie z.B. Immobilien) oder Vergleichbares verstanden, die zur Erzielung von Gewinnen dienen.

Kataster

Beim Kataster handelt es sich um einen anderen Begriff für das Grundbuch. Für mehr Informationen zum Grundbuch siehe Eintrag Grundbuch & Grundbuchauszug.

Sie haben weitere Fragen zu den Themen Immobilienbewertung, Immobilienverkauf oder Immobilienkauf? In unserem zweiten Teil erwarten Sie weitere Fachbegriffe, die wir Ihnen gerne erläutern. Bei weiteren Fragen freut sich das Team Lindenberger, Ihnen kompetent zur Seite zu stehen.